ANFRAGEN
Voraussetzungen für den Einzug in das No. 45
Bitte beachten Sie, dass nur Studierende Bafög Empfänger im No. 45 aufgenommen werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Immatrikulationsbescheinigung (Studenten)
- Nachweis über Bafög Empfang
- Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung
- Kopie des gültigen Personalausweises / Reisepasses
- persönliche Vorstellung
- Mindestmietdauer 2 Semester
Mieterselbstauskunft: bessere Qualität und Möglichkeit zum Ausdruck
Für Studierende, die erstmalig BAföG beantragen und noch keinen Bescheid haben, gilt Folgendes: Du giltst als BAföG berechtigt, wenn Dein Einkommen nicht mehr als 10% über dem Gesamtbetrag für den Bedarf liegt. Ebenso gilt dies für Studierende, die aufgrund eines Studienwechsels kein BAföG mehr erhalten aber mit dem Einkommen nicht höher liegen. Welcher Gesamtbetrag für den Bedarf für Dich zutrifft, und weitere Informationen darüber erhältst Du über Link zum BAföG Rechner.